TSE – Ihre Lösung(en) mit HALE!

(21.07.2023)

Update:
AEAO veröffentlicht – TSE-Pflicht ab 01.01.2024 bestätigt

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Ende Juni den Anwendererlass zur Abgabenordnung (AEAO) zur Kassensicherungsverordnung veröffentlicht. Darin wird die TSE-Pflicht ab 01.01.2024 bestätigt.*

 

Zudem liegt nun erstmals auch ein Entwurf der Spezifikation der technischen Schnittstelle zur Finanzverwaltung (DSFinV-TW) vor. Wir arbeiten bereits intensiv daran, unsere schon länger für Sie vorbereiteten Lösungen noch entsprechend anzupassen. 

 

Aufgrund der guten Vorarbeit gehen wir trotz des zeitlichen Drucks davon aus, alle Vorgaben rechtzeitig umsetzen zu können. Sobald unsere TSE-Lösungen – siehe weiter unten – verfügbar sind, werden wir Sie umgehend informieren!

 

Beste Grüße,
Ihr HALE-Team

 

* Ausnahmen: Für EU-Taxameter, die bereits vor dem 01.01.2021 im Fahrzeug verbaut und mit der INSIKA®-Technik ausgestattet waren, gilt eine Übergangsfrist bis 01.01.2026. Für Wegstreckenzähler wird im Anwendererlass des BMF noch kein fixes Datum angeführt, ab dem die TSE-Pflicht gelten soll.

(17.04.2023)

Update:
Der TSE-Entwurf liegt vor – mit HALE sind Sie bestens vorbereitet!

Der Entwurf der Finanzbehörden zur konkreten Ausgestaltung der Technischen Sicherheitseinrichtung („TSE“) für Taxameter und Wegstreckenzähler liegt seit kurzem vor. Aus Sicht des Bundesverbands Taxi und Mietwagen e.V. (BVTM) und des Taxi- und Mietwagenverbands Deutschland e.V. (TMV) kommt dieser aber zu spät – und beinhaltet für die Branche auch noch einiges an Unklarheiten. Deshalb plädieren die beiden Verbände dafür, die Einführung der „TSE“ noch zu verschieben. Ob das schon allein aufgrund der gesetzlichen Fristenläufe möglich sein wird, ist allerdings fraglich.

 

Auf HALE können Sie sich jedenfalls verlassen!

 

Für uns ändert sich nichts: Wir gehen zu Ihrer Sicherheit weiterhin vom 01.01.2024 als Starttermin für die „TSE-Pflicht“ aus* – und HALE wird Ihnen rechtzeitig rechtskonforme Lösungen bieten!

 

Der jetzige TSE-Entwurf verlangt dabei nichts Unmögliches. Im Gegenteil: Vieles ist auf HALE Taxametern schon längst Standard – zum Beispiel die Auswahl unterschiedlicher MwSt.-Sätze oder die Kennung bar / unbar. Auch Fahrten außerhalb des Pflichtfahrgebietes sind – bei entsprechender Pauschalpreisfreigabe im Tarif – bereits am Taxameter erfassbar.

 

In Kombination mit unserer Signiereinheit SEI-03M können alle aktuellen HALE Taxameter und Wegstreckenzähler dann TSE-konform umgerüstet werden. Das ist besonders praktisch für Sie: Die multifunktionale SEI-03M ermöglicht Ihnen – einfach und bequem über Display und Tastatur – auch noch viele weitere hilfreiche Zusatzeingaben wie z. B. Fahrttypen oder Zahlungsarten. Und ist auch gleich Ihre ideale Verbindung ins HALE Datencenter – wo Sie Zusatzeingaben z. B. für Krankenfahrten oder Fahrten ohne Taxameter wie schon jetzt bei INSIKA® abhandeln können!

 

Auch die rechtskonforme Signierung Ihrer Umsatzdaten ganz ohne Zusatzgerät („TSE inside“) wird mit HALE möglich sein – und zwar mit unserem neuesten Taxameter, der MCT-07.

 

Beste Grüße,
Ihr HALE-Team

 

* Für EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, die bereits vor dem 01.01.2021 im Fahrzeug verbaut und mit der INSIKA®-Technik ausgestattet waren, gilt eine verlängerte Übergangsfrist bis 01.01.2026.

(24.01.2023)

Die Herausforderung

Sie haben es unseren News oder anderen Medien sicher schon entnommen: Der Gesetzgeber hat 2021 beschlossen, Taxameter und Wegstreckenzähler in die Kassensicherungsverordnung (KSichV) aufzunehmen. Ab 01.01.2024 müssen diese über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Damit sollen die digitalen Grundaufzeichnungen vor unprotokollierten Änderungen geschützt werden.

 

Längere Übergangsfrist für INSIKA®-Nutzer

 

Wer bisher mit der bewährten INSIKA®-Fiskallösung gearbeitet hat, ist im Vorteil: Diese bietet bereits einen Manipulationsschutz – und die Kassensicherungsverordnung gewährt deshalb eine längere Übergangsfrist bis 01.01.2026. Eine zweite Novelle zur KSichV aus dem Jahr 2022 – die noch nicht in Kraft ist – sieht eine weitere Verlängerung dieser Frist vor: 

 

Alle Taxi- und Mietwagenunternehmen, die bereits Ende 2021 Taxameter/Wegstreckenzähler mit INSIKA® im Fahrzeug verbaut / im Einsatz hatten, sollen diese bis Ende 2027 weiter nutzen können!

 

Das soll auch bei einem Fahrzeugwechsel gelten. Voraussetzung dafür ist lediglich die Mitteilung ans Finanzamt (bis spätestens 31.01.2024), dass die Übergangsregelung in Anspruch genommen wird.

 

INSIKA ist eine eingetragene Wortmarke der ADM e.V.

Die HALE Lösung(en)

Derzeit liegen die technischen Spezifikationen des Gesetzgebers für die TSE noch nicht endgültig vor. Auf Basis unserer umfassenden Erfahrung mit Fiskaldatenlösungen in Taxi und Mietwagen haben wir aber bereits flexible Lösungen für Sie vorbereitet:

  • Signiereinheit SEI-03M*
    Egal, welchen (aktuellen) HALE Taxameter oder Wegstreckenzähler Sie haben: Mit der multifunktionalen SEI-03M als Ergänzung sind Sie jedenfalls "TSE-fit"! Zum Stichtag heißt es einfach: INSIKA® raus – TSE rein!
     
  • Taxameter MCT-07*
    "TSE inside" bietet Ihnen unser neuester Taxameter, die MCT-07. Der besonders flexible Taxameter der "next generation" signiert Ihre Umsatzdaten ganz ohne Zusatzgerät – direkt im Taxi, unabhängig & bequem!


Welche Lösung letztlich für Sie am besten passt, hängt von Ihrem bisher verwendeten System sowie Ihren individuellen betrieblichen Abläufen ab. Gerne berät Sie Ihr HALE Kundendienst näher!

 

Sobald es weitere Neuigkeiten – oder Lösungen – zum Thema TSE gibt, erfahren Sie es sofort auf dieser Seite. Erreichen uns Fragen, die auch für Sie interessant sein könnten, werden wir diese im Rahmen der nachfolgenden FAQ-Rubrik auch hier beantworten!  

 

Beste Grüße,
Ihr HALE-Team

 

* Software in Vorbereitung; abhängig von der Herausgabe der endgültigen technischen Spezifikationen durch das BMF

 

 


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema KSichV/TSE

Wie komme ich zu einer TSE-Karte?

Als HALE Kunde haben Sie's gut: Sie erhalten die TSE-Karte ganz bequem im Zuge der Umrüstung bei Ihrem HALE Kundendienst – und müssen diese nicht umständlich selbst besorgen!

Kann ich meine vorhandene SEI-03M hinsichtlich TSE weiterverwenden?

Ja – allerdings ist nach Herausgabe der endgültigen technischen Spezifikationen durch das BMF noch das Einsetzen des TSE-Moduls sowie ein Software-Update notwendig.

Warum kann ich beim Thema TSE auf HALE vertrauen?

HALE war bereits federführend in der Entwicklung von INSIKA®. Zudem bieten wir als Experte für Fiskaldatenlösungen in Taxi und Mietwagen seit vielen Jahren auch eine finanzkonforme Registrierkassenlösung in Österreich sowie bewährte Fiskalsysteme u. a. in Slowenien und Kroatien an.