Mobilitätsdatenverordnung

(04.04.2022 / Update 09.08.2022)


UPDATE: „Mobi-Daten“-Lieferung vereinfacht

(09.08.2022)

Im Juli ist die 2. Änderungsverordnung zur Mobilitätsdatenverordnung (MDV) in Kraft getreten. Die wichtigste Änderung für Sie: „Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten“ müssen nicht mehr an den Mobilitätsdatenmarktplatz (MDM)* übermittelt werden!

 

Was Sie aber – auch wenn diese Pflicht (noch) nicht bußgeldbewehrt ist – weiterhin einmelden müssen, sind folgende „dynamische Daten“:

  • Verfügbarkeit von Fahrzeugen im Verkehr in Echtzeit
    (Geokoordinaten, Fahrzeugtyp und Barrierefreiheit von für eine Fahrt verfügbaren Fahrzeugen – mit Angabe der Ordnungsnummer)
     
  • Auslastungsgrad
    (freie Sitzplätze, freie barrierefreie Sitzplätze)


Wie machen Sie das?

Die technische Übermittlung der Daten können Sie auch an sogenannte „Erfüllungsgehilfen“ auslagern, z. B. an Ihre Funkzentrale oder den Anbieter Ihres Vermittlungs-Apps. Dies ist aber nur bei den jeweils vermittelten Fahrtaufträgen möglich. Bei „eigenen“ Fahrtaufträgen müssen Sie die „Mobi-Daten“ selbst liefern!

 

HALE als Ihr „alleiniger Erfüllungsgehilfe“!

Sie wollen kein kompliziertes System mit mehreren Erfüllungsgehilfen für vermittelte Aufträge – und zusätzlich bei eigenen Fahrtaufträgen auch noch eigener Datenlieferungspflicht? Dann legen Sie das Ganze bequem in eine Hand: HALE übernimmt für Sie gerne die komplette Datenlieferung an den MDM! Kontaktieren Sie uns am besten gleich unter datendienste@hale.at – und wir finden gemeinsam mit Ihnen die optimale Lösung für Ihr Unternehmen.

* Der MDM wird bis spätestens Ende 2023 in die seit 01.07.2022 aktive Mobilithek überführt.


(04.04.2022)

Seit 01.01.2022 gilt die neue Mobilitätsdatenverordnung auch für Taxi- und Mietwagenunternehmen. Das Ziel der Verordnung ist es, auf Basis des „Mobilitäts-Daten-Marktplatzes“ (MDM) die Mobilität der Zukunft zu gestalten.

 

Was das für Sie bedeutet, lesen Sie im Folgenden.

 

"Mobi-Daten": Wir unterstützen Sie!

Die neue Mobilitätsdatenverordnung verpflichtet Sie*, bestimmte Daten für den "Mobilitäts-Daten-Marktplatz" (MDM) bereitzustellen:

  • Statische Daten / seit 01.01.2022: Name und Kontaktdaten, Bediengebiet und -zeiten, Standorte und Stationen einschließlich ihrer Anzahl, Preise, Buchungs- und Bezahlmöglichkeiten, Daten zur Barrierefreiheit sowie zum Umweltstandard der eingesetzten Fahrzeuge
     
  • Dynamische Daten / geplant ab 01.07.2022: Daten zur Verfügbarkeit von Fahrzeugen an Stationen und im Verkehr inklusive deren Auslastung in Echtzeit sowie Daten zu den tatsächlich abgerechneten Kosten

 
Wie machen Sie das? Mit dem HALE Datencenter!

 

Die statischen Daten können Sie nach einmaliger Registrierung direkt am Mobilitäts-Daten-Marktplatz eingeben. Alle Informationen dazu finden Sie dort.

 

Für die laufende Übermittlung der dynamischen Daten an den MDM ist jedoch eine spezielle Schnittstelle erforderlich. Diese wurde noch nicht genau definiert. Als HALE Kundin/Kunde können Sie sich hier aber entspannt zurücklehnen:

 

Sobald die Schnittstellen-Definition vorliegt, werden wir für Sie über das HALE Datencenter selbstverständlich eine bequeme Lösung einrichten!

 

Beste Grüße,
Ihr HALE-Team 

 

* Ausnahme: Einzelunternehmer/-innen ohne Mitarbeiter/-innen