Kassensicherungsverordnung

(28.06.2021 / Update 22.07.2022)


UPDATE: Längere Übergangsfrist für INSIKA®!

(22.07.2022)

Vor kurzem hat die zweite Novelle der Kassensicherungsverordnung den Bundestag passiert. Sie bringt für INSIKA®-Nutzer eine verlängerte Übergangsfrist.

 

Alle Taxi- und Mietwagenunternehmen, die bereits Ende 2021 Taxameter/Wegstreckenzähler mit INSIKA® im Fahrzeug verbaut / im Einsatz hatten, können diese bis Ende 2027 weiter nutzen. Das gilt auch bei einem Fahrzeugwechsel.

 

Voraussetzung dafür ist lediglich die Mitteilung ans Finanzamt (bis spätestens 31.01.2024), dass die Übergangsregelung in Anspruch genommen wird.


"TSE" für Taxameter und Wegstreckenzähler!

(28.06.2021)

Nach Beschluss des Bundestages im Mai und jetziger Absegnung durch den Bundesrat ist es nun offiziell: Taxameter und Wegstreckenzähler werden in die Kassensicherungsverordnung aufgenommen. Ab 01.01.2024 müssen diese über eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen, um die digitalen Grundaufzeichnungen vor unprotokollierten Änderungen und Löschungen zu schützen. Die genauen Details und technischen Spezifikationen zur "TSE" liegen jedoch noch nicht vor.

 

Längere Übergangsfrist mit INSIKA®

 

Taxiunternehmen, die das weit verbreitete INSIKA®-System einsetzen, sind jedenfalls im Vorteil: Die bewährte Fiskallösung bietet bereits einen Manipulationsschutz – wodurch die KassenSichV eine um 2 Jahre längere Übergangsfrist gewährt und eine Umrüstung erst ab 01.01.2026 vorschreibt. Dies gilt jedoch nur für EU-Taxameter, die bereits vor dem 01.01.2021 im Fahrzeug verbaut und mit der INSIKA®-Technik ausgestattet waren.

 

INSIKA ist eine eingetragene Wortmarke der ADM e.V.

Mit HALE sind Sie auf der sicheren Seite!

Die HALE electronic GmbH war federführend in der Entwicklung von INSIKA®. Zudem bieten wir seit vielen Jahren eine finanzkonforme Registrierkassenlösung in Österreich sowie bewährte Fiskalsysteme u.a. in Slowenien und Kroatien. Als Experte für Fiskaldatenlösungen in Taxi und Mietwagen beobachten wir natürlich auch die Entwicklungen und Möglichkeiten hinsichtlich "TSE" genau und evaluieren diese laufend.

 

Es wird für Sie deshalb selbstverständlich (mehrere) TSE-Lösungen aus dem Hause HALE geben. Gesetzeskonform und in gewohnter HALE Qualität! Neben einer Cloud-Lösung ist hier aktuell auch eine Lösung auf Basis unserer Signiereinheit SEI-03M  – Stichwort "Signierung im Taxi" – geplant. Sobald die definitiven technischen Spezifikationen des Gesetzgebers für die "TSE" vorliegen, werden wir diese sofort implementieren, um für Sie den raschen Einbau von TSE-Lösungen zu ermöglichen.

 

Bis dahin empfehlen wir Ihnen, weiterhin auf unsere GoBD-konformen Datendienste INSIKA® und/oder Operations in Verbindung mit der – später aufrüstbaren – Signiereinheit SEI-03M zu setzen! Auch das kostengünstige Cey online entspricht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.   

 

Wir halten Sie zu den weiteren Entwicklungen am Laufenden!

 

Beste Grüße,
Ihr HALE-Team