Presseinfos
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09.03.2009
HALE-Produkte erfüllen neue EU-Kraftfahrzeugauflagen für 2009
Zunehmend verschärft wurden in den letzten Jahren die Kraftfahrzeugrichtlinien der EU. So dürfen ab diesem Jahr nur mehr Geräte in den Handel gebracht werden, die den Auflagen der EG-Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen in der aktuellen Fassung 2006/28/EG entsprechen. HALE electronic – der Marktführer in Österreich und Deutschland – hat auch hier rechtzeitig reagiert. Die gesamte Produktpalette entspricht den strengeren Richtlinien zur Gänze. „Im Grunde genommen war dies kein Problem“, so Geschäftsführer Martin Leitner, „denn HALE-Geräte haben auch schon vorher diesen erweiterten KFZ-Bestimmungen entsprochen!“ Im Einzelnen sind die Produkte Microtax-06, Microtax-05, Wegstreckenzähler WSZ-05, Spiegeltaxameter SPT-01, Spiegelwegstreckenzähler SPW-01, Thermopapierdrucker TPD-01, Taxialarmanlage TAA-002 daher durch die erfolgreiche „Typgenehmigungsprüfung nach Richtlinie 2006/28/EG“ bedenkenlos einzubauen. Hier kommt HALE natürlich auch die langjährige Erfahrung als Automobil-Erstausrüster zugute. „Die Tests der Automobilhersteller sind um ein Vielfaches strenger“, so Produktmanagerin Barbara Stering. Aber Achtung – beim Einbau von nicht den aktuellen Richtlinien entsprechenden Geräten kann die Herstellergarantie des KFZ erlöschen! Alle KFZ-Hersteller schließen in diesem Fall eine Gewährleistung oder Haftung dezidiert aus. Daher sollten sich Taxiunternehmer in jedem Fall davon vergewissern, dass Neugeräte alle entsprechenden Bestimmungen erfüllen. Erkennbar sind die Produkte, welche die neuen Kraftfahrzeugrichtlinien erfüllen, durch ein e1-Zeichen am Gerät. |
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