Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften
Nach dem Entwurfschreiben des BMF erfolgte mit 26.11.2010 das Schreiben des BMF „Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften“. In diesem Schreiben wird die seit 2002 geltende Vorschrift zur Aufbewahrung digitaler Unterlagen in Sonderfällen bis zum 31.12.2016 ausgesetzt (Gerät entspricht bauart-bedingt den Anforderungen nicht und kann auch nicht Software- oder Speicher-mäßig erweitert werden).
Link zum Schreiben, BMF Homepage
Bereits aufgrund des Entwurfschreibens des BMF hat HALE als erster Taxameterhersteller frühzeitig reagiert und eine mögliche Sicherheitslösung in Abstimmung mit der PTB Berlin und weiteren Projektpartnern umgesetzt.
Mit dieser Lösung ist der Unternehmer auf der sicheren Seite:
Die realisierte HALE-Lösung hat den einzigartigen Vorteil auf der unter der Leitung der PTB Berlin entwickelten INSIKA Sicherheitslösung zu basieren, die bereits von mehreren an der Konzeptentwicklung beteiligten Registrierkassenherstellern umgesetzt wurde. Die HALE-Lösung gewährleistet GoBS- und GDPdU-konforme Datenhaltung.
Die Taxameterdaten werden mittels einer auf den Taxiunternehmer ausgestellten Smartcard, der sogenannten TIM (tax identification module), manipulationssicher signiert und an einen Server übermittelt. Basis sind die aktuellen MID-Taxameter MCT-06 und SPT-02, an die eine Signier- und Übertragungseinheit angeschlossen wird.
Über das Taxiunternehmerportal verfügt der Unternehmer über sämtliche im Fahrzeug angefallenen Daten wie Schichten, Fahrten, Einnahmen.
Ein Prüfer kann nach Freigabe durch den Unternehmer auf die relevanten Fiskaldaten zugreifen. Alternativ kann der Unternehmer auch die Daten in einem prüffähigen Format direkt zur Prüfung übergeben.
Auf der Messe Köln 2010 hat HALE bereits die Lösung unter dem Motto "wenn's kommt - HALE hat's" vorgestellt, derzeit laufen Prototypen in Hamburg und Berlin.
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